Derzeit hat der Flughafen Mülheim/Essen eine ganzjährige Betriebszeit von 6 – 22 Uhr. Die Logistik, Personal und Dienstleistungen müssen über 16 h am Tag vorgehalten werden. Die Nutzung des Flughafens ist in den Wintermonaten aber deutlich geringer, vor allem in den Morgen- und Abendstunden.
Der Vorschlag zur Beschränkung der Betriebszeiten des Flughafens Essen/Mülheim in den Wintermonaten ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Jedoch muss hierzu die Betriebsgenehmigung des Flughafens geändert werden. Nach dieser gibt es zur Zeit eine sogenannte „Betriebspflicht“, die dazu führt, dass der Flughafen Personal und Dienstleistungen auch im Winter über 16 Stunden vorhält (von 06.00 bis 22.00 Uhr). Diese Genehmigung kann nur durch ein luftrechtliches Betriebsänderungsverfahren korrigiert werden. Hier sind Betreiber, Nutzer und Genehmigungsbehörde zu beteiligen und die Vor- und Nachteile einer Änderung abzuwägen. Aus Sicht der Nutzer des Flughafens und der FEM GmbH ist jedoch eine Änderung aus folgenden Gründen abzulehnen:
- Es ist nicht richtig, dass der Flughafen in den Wintermonaten deutlich geringer genutzt wird. Bei ausreichenden Wetterverhältnissen ergeben sich gleiche Auslastungszahlen wie in den Sommermonaten, auch in den Tagesrandzeiten (06.00 bis 08.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr).
- Unternehmenspolitik der FEM GmbH ist es, gerade die Tagesrandzeiten für den Flugverkehr nutzen zu können, die qualitativ höherwertig sind (Geschäftsflug und Werksverkehr). Am Platz sind Flugzeuge unterschiedlicher Firmen stationiert, die gerade wegen der langen Öffnungszeiten hier ihre meist größeren Flugzeuge stationiert haben.
- Zudem bieten die Herbst-, Winter- und Frühjahrsmonate den am Platz ansässigen zwei Flugschulen und den Vereinen die Möglichkeit, in Verbindung mit der vorhandenen Befeuerungsanlage intensiv Nachtflugausbildung durchzuführen. Dies gilt sowohl für Privatpiloten, als insbesondere für angehende Berufspiloten.
- Gerade in den Kern-Wintermonaten ist eine gute Personalausstattung notwendig, da die Anlage schnee- und eisfrei gehalten werden muss. Einsparungen würden hier verbleibende Nutzungszeiträume und damit Ertragsmöglichkeiten weiter einschränken.
Eine Umsetzung Ihres Vorschlages würde nicht wie von Ihnen angenommen zu einer Einsparung führen, sondern vielmehr zum Einbrechen von Erträgen; eine entsprechende Quantifizierung wurde nicht vorgenommen.