Steuern & Gebühren

Energiewende dabei Einnahmen erhöhen und Handwerk fördern

Vorschlagsnummer: 
223
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Themengebiet: 
Umwelt

Um die beschlossene Energiewende zu unterstützen ist Energiesparen ein wichtiges Standbein.

Hier könnte Mülheim mit gutem Beispiel voran gehen und darüber hinaus Einnahmen generieren und die lokalen Handwerksbetriebe fördern.

Stellungnahme: 

Die Erhebung einer "Energieeffizienzabgabe" in Form von Gebühren ist unzulässig, da Gebühren lediglich zur Deckung des Aufwandes für eine Gegenleistung der Kommune erhoben werden können. Die Einführung einer entsprechenden Abgabe in Form einer Steuer wäre nur als Aufwandsteuer denkbar. Aufwandsteuern können nur die Verwendung von Einkommen und Vermögen zur Bestreitung eines Aufwandes, der über das für die Deckung der allgemeinen Lebensbedürfnisse Erforderliche hinausgeht, zum Gegenstand haben. Dies ist bei der vorgeschlagenen Energieeffizienzabgabe jedoch nicht erkennbar, so dass eine solche kommunale Abgabe nicht zulässig wäre.

Da Ihr Sparvorschlag rechtlich nicht zulässig ist und somit leider kein Einsparpotenzial enthält, wird dieser nicht ins Online-Haushaltsforum eingestellt. Er wird aber in die Liste der "Bürgervorschläge ohne Einsparmöglichkeiten" im Online-Haushaltsforum eingefügt.

 

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Beschränken der Betriebszeiten des Flughafens Mülheim/Essen in den Wintermonaten

Vorschlagsnummer: 
222
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Finanzen
Themengebiet: 
Gebäude & Grundstücke
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren

Derzeit hat der Flughafen Mülheim/Essen eine ganzjährige Betriebszeit von 6 – 22 Uhr. Die Logistik, Personal und Dienstleistungen müssen über 16 h am Tag vorgehalten werden. Die Nutzung des Flughafens ist in den Wintermonaten aber deutlich geringer, vor allem in den Morgen- und Abendstunden.

Stellungnahme: 

Der Vorschlag zur Beschränkung der Betriebszeiten des Flughafens Essen/Mülheim in den Wintermonaten ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Jedoch muss hierzu die Betriebsgenehmigung des Flughafens geändert werden. Nach dieser gibt es zur Zeit eine sogenannte „Betriebspflicht“, die dazu führt, dass der Flughafen Personal und Dienstleistungen auch im Winter über 16 Stunden vorhält (von 06.00 bis 22.00 Uhr). Diese Genehmigung kann nur durch ein luftrechtliches Betriebsänderungsverfahren korrigiert werden. Hier sind Betreiber, Nutzer und Genehmigungsbehörde zu beteiligen und die Vor- und Nachteile einer Änderung abzuwägen. Aus Sicht der Nutzer des Flughafens und der FEM GmbH ist jedoch eine Änderung aus folgenden Gründen abzulehnen:

  • Es ist nicht richtig, dass der Flughafen in den Wintermonaten deutlich geringer genutzt wird. Bei ausreichenden Wetterverhältnissen ergeben sich gleiche Auslastungszahlen wie in den Sommermonaten, auch in den Tagesrandzeiten (06.00 bis 08.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr).
  • Unternehmenspolitik der FEM GmbH ist es, gerade die Tagesrandzeiten für den Flugverkehr nutzen zu können, die qualitativ höherwertig sind (Geschäftsflug und Werksverkehr). Am Platz sind Flugzeuge unterschiedlicher Firmen stationiert, die gerade wegen der langen Öffnungszeiten hier ihre meist größeren Flugzeuge stationiert haben.
  • Zudem bieten die Herbst-, Winter- und Frühjahrsmonate den am Platz ansässigen zwei Flugschulen und den Vereinen die Möglichkeit, in Verbindung mit der vorhandenen Befeuerungsanlage intensiv Nachtflugausbildung durchzuführen. Dies gilt sowohl für Privatpiloten, als insbesondere für angehende Berufspiloten.
  • Gerade in den Kern-Wintermonaten ist eine gute Personalausstattung notwendig, da die Anlage schnee- und eisfrei gehalten werden muss. Einsparungen würden hier verbleibende Nutzungszeiträume und damit Ertragsmöglichkeiten weiter einschränken.

Eine Umsetzung Ihres Vorschlages würde nicht wie von Ihnen angenommen zu einer Einsparung führen, sondern vielmehr zum Einbrechen von Erträgen; eine entsprechende Quantifizierung wurde nicht vorgenommen.

Stadthallenparkplatz

Vorschlagsnummer: 
221
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Innere Verwaltung
Themengebiet: 
Sicherheit & Ordnung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren

Nachdem sich herausgestellt hat, dass der Parkplatz als Mietplatz nicht angenommen wird, sollte er wieder kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Einsparung von 2 Ordnungshütern, die meist zu zweit die Extrarunde machen.

Abbau des Parkautomaten. Dieser kann als Reserveersatzteil genutzt werden.

Viele Broicher Bürger und VHS Nutzer werden sehr dankbar sein.

Stellungnahme: 

Die Bewirtschaftung des Stadthallenparkplatzes wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2010 beschlossen. Auch wenn für Außenstehende die Erreichung dieses Ziels nicht offensichtlich ist und somit scheinbar nicht erreicht wird, da der Platz geringer frequentiert wird als vor der Bewirtschaftung, sollte die Bewirtschaftung aus haushaltstechnischen Gründen bestehen bleiben. Die Einnahmen der beiden Parkscheinautomaten auf dem Stadthallenparkplatz lagen in den vergangenen 12 Monaten bei über 50.000 Euro.

Gelegentliche Kontrollen sind nicht so umfangreich, dass bei Gebührenfreiheit des Parkplatzes Personalstellen eingespart werden können. Es handelt sich allenfalls um geringfügige Bruchteile einer Stelle.

Somit stellt die Bewirtschaftung des Stadthallenparkplatzes auch weiterhin einen wichtigen Baustein im Rahmen der Haushaltskonsolidierung dar.
Da mit Ihrem Sparvorschlag leider kein Einsparpotenzial verbunden ist, wird dieser nicht ins Online-Haushaltsforum eingestellt. Er wird aber in die Liste der „Bürgervorschläge ohne Einsparmöglichkeiten“ im Online-Haushaltsforum eingefügt und in den Gesamtkatalog von möglichen Maßnahmen dem Beratungs- und Entscheidungsprozess der Politik zur Verfügung gestellt.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Pauschale Sachkostenreduzierung

Vorschlagsnummer: 
207
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Bauen
Themengebiet: 
Bildung
Themengebiet: 
Bürgerservice
Themengebiet: 
Finanzen
Themengebiet: 
Gebäude & Grundstücke
Themengebiet: 
Gesundheit
Themengebiet: 
Innere Verwaltung
Themengebiet: 
Kinder & Jugend
Themengebiet: 
Kultur
Themengebiet: 
Politik
Themengebiet: 
Sicherheit & Ordnung
Themengebiet: 
Soziales
Themengebiet: 
Sport
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Themengebiet: 
Straßen
Themengebiet: 
Umwelt

Im Rahmen der Budgetgespräche mit den Fachbereichsleitungen wurden bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen folgende Reduzierungen vorgenommen:

- Sachkonto 527800 (Sonstige Fremdleistungen)

- Sachkonto 542400 (Gebühren/Lizenzen)

- Sachkonto 542700 (Prüfung, Beratung, Rechtsschutz).

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
2.925.000 Euro
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