Um die beschlossene Energiewende zu unterstützen ist Energiesparen ein wichtiges Standbein.
Hier könnte Mülheim mit gutem Beispiel voran gehen und darüber hinaus Einnahmen generieren und die lokalen Handwerksbetriebe fördern.
Die Erhebung einer "Energieeffizienzabgabe" in Form von Gebühren ist unzulässig, da Gebühren lediglich zur Deckung des Aufwandes für eine Gegenleistung der Kommune erhoben werden können. Die Einführung einer entsprechenden Abgabe in Form einer Steuer wäre nur als Aufwandsteuer denkbar. Aufwandsteuern können nur die Verwendung von Einkommen und Vermögen zur Bestreitung eines Aufwandes, der über das für die Deckung der allgemeinen Lebensbedürfnisse Erforderliche hinausgeht, zum Gegenstand haben. Dies ist bei der vorgeschlagenen Energieeffizienzabgabe jedoch nicht erkennbar, so dass eine solche kommunale Abgabe nicht zulässig wäre.
Da Ihr Sparvorschlag rechtlich nicht zulässig ist und somit leider kein Einsparpotenzial enthält, wird dieser nicht ins Online-Haushaltsforum eingestellt. Er wird aber in die Liste der "Bürgervorschläge ohne Einsparmöglichkeiten" im Online-Haushaltsforum eingefügt.