Mülheim Marketing - Andenken in Kooperation mit Künstlern und Verkauf im (Online-)Shop

Vorschlagsnummer: 
208
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Bürgerservice
Themengebiet: 
Kultur

Mein Vorschlag wäre einen (Online-)Shop mit Andenken aus Mülheim zu erstellen.
Ähnlich wie es in anderen Städten Mitbringsel wie TShirts, Taschen, Kaffeebecher o.ä.
gibt könnte ich mir für Mülheim auch so etwas vorstellen.

Stellungnahme: 

Die Mülheimer Stadtmarketing und Tourismus GmbH (MST) vertreibt über die Touristinfo im MedienHaus schon seit Jahren erfolgreich eine Vielzahl unterschiedlicher Merchandising-Produkte (Andenken). Derzeit werden mehr als 50 unterschiedliche Produkte mit Bezug zu Mülheim oder zur Metropole Ruhr zum Verkauf angeboten. Einige der Artikel sind auch aus Kooperationen mit Mülheimer Künstlern (z.B. Klaus "D." Schiemann) entstanden. Abnehmer der Artikel sind nicht nur Einwohner und Besucher der Stadt Mülheim, sondern auch Leistungsträger wie die Hotellerie und Gastronomie, Stadtverwaltung, Unternehmen, Vereine und Schulen.
Die Einrichtung eines zusätzlichen Online-Shops unter www.muelheim-ruhr.de ist bereits in der Planung. Derzeit werden noch die technischen Voraussetzungen zur Zahlungsabwicklung und die Sicherheitsstandards bei der Übertragung von persönlichen Daten geprüft.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Ordnungsamt - Anzeigen online

Vorschlagsnummer: 
209
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Sicherheit & Ordnung

Zugeparkte Rettungswege, versperrte Bürgersteige oder blockierte Ausfahrten. Sehr oft stelle ich in Mülheim fest, das "wild geparkt" wird.

Natürlich besteht die Möglichkeit das Ordnungsamt oder die Polizei zu verständigen, aber einen Anruf zu tätigen oder erst nach Hause zu fahren um den Misstand zu melden ist aufwändig.

Stellungnahme: 

Die Umsetzung des Vorschlags führte dazu, dass sich Privatpersonen quasi an der Verkehrsüberwachung beteiligen, indem sie Daten zuliefern, aufgrund derer die Verwaltung tätig werden soll. Die Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und die Verfolgung von Verstößen im ruhenden und fließenden Verkehr gehören jedoch zum Kern der originären Staatsaufgaben und sind daher regelmäßig den beauftragten Angehörigen des öffentlichen Dienstes vorbehalten (Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz; § 26 Abs. 1 StVG). Eine hoheitliche Tätigkeit (Überwachung und Dokumentation von Verkehrsverstößen) darf bis auf Ausnahmefälle nicht durch eine Privatperson ausgeübt werden.
Das „Protokollieren“ von Ordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen ist also rechtsstaatlich unzulässig. Es bleibt aber jedem unbenommen, selbst Anzeigen zu erstatten, um auf Verkehrsordnungswidrigkeiten aufmerksam zu machen. Auch auf diese Weise kann das vom Vorschlag angestrebte Ziel erreicht werden.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Alle Ampeln mit LED-Technik ausrüsten

Vorschlagsnummer: 
211
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Straßen
Themengebiet: 
Umwelt

Hallo, es sind immernoch viele AMpeln in Mülheim mit normalen Birnen ausgestattet. Diese Ampeln sollten auch auf LED Technik umgerüstet werden. Das kostet am Anfang vielleicht ein bißchen mehr, rentiert sich aber im Laufe der Jahre. Außerdem kommt der gesparte Strom nicht nur dem Stadtsäckel zugute sondern auch der Umwelt.

Stellungnahme: 

Die Stadt Mülheim an der Ruhr betreibt zurzeit 194 Signalanlagen. Hiervon sind 161 Signalanlagen bereits mit LED Signalgebern ausgestattet. Die verbleibenden 33 Anlagen besitzen Signalgeber mit 10-Volt-Leuchtmitteln, bei denen sich ein Umbau auf LED nicht rechnet, da die Einsparungen bei den Stromkosten deutlich unter den Umbau- und Unterhaltungskosten liegen.

Vorschlag ist schon in ähnlicher Weise vorhanden und entspricht der folgenden Maßnahme aus dem Haushaltsforum 2010:

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Zusammenlegen von Sportvereinen/Bildungseinrichtungen

Vorschlagsnummer: 
212
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Bildung
Themengebiet: 
Kultur
Themengebiet: 
Sport

Benötigen wir von jedem Verein '10' in der Zahl? Eine Zusammenfassung von Vereinen würde zu enormen Einsparungen führen. Wir können uns es nicht mehr leisten, die vielen Vereine aufrecht zu erhalten.

Stellungnahme: 

Auf die Gründung von Sport-/Vereinen hat die Stadt keinen direkten Einfluss.

Nach Vereinsrecht sind zum Beispiel für die Gründung eines Sportvereins 7 Mitglieder erforderlich. Wenn diese den Verein rechtskräftig gegründet haben und der Verein dem Mülheimer Sportbund (MSB) beigetreten ist, können Nutzungszeiten in Sporthallen und auf Sportanlagen beantragt werden. Sofern freie Zeiten verfügbar sind, erhält der neu gegründete Verein einen entsprechenden Nutzungsvertrag.

Der Mülheimer SportService (MSS) ist bemüht, Zusammenschlüsse von Vereinen (von Kooperation bis Fusion) zu unterstützen, in der Regel möchte aber jeder Verein selbständig bleiben.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Zunächst investieren - Jugendherberge im Kaufhof

Vorschlagsnummer: 
214
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Gebäude & Grundstücke
Themengebiet: 
Kinder & Jugend

WIR in Mülheim fordern unsere Jugendherberge zurück und zwar im Gebäude des ehemaligen Kaufhofes. Die Düsseldorfer machen es uns am Rhein vor. Dieses schaffen wir auch und passt in Kooperation mit der Fachhochschule, lockt Touristen und belebt unsere City!

Stellungnahme: 

In seiner Sitzung am 16. Dezember 2010 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr beschlossen den städtischen Besitz Mendener Straße 3 – die Jugendherberge - zu verkaufen und den Herbergsbetrieb hiermit zum 31. Dezember 2010 einzustellen.
Dieser Beitrag zur Haushaltskonsolidierung hatte den Hintergrund, dass eine Anhebung der Jugendherberge auf die vom Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) geforderten Standards auch wegen der begrenzten Ausbaumöglichkeiten und unabhängig davon aus finanziellen Gründen nicht möglich war.
Bis zu diesem Zeitpunkt war die Stadt Mülheim an der Ruhr Eigentümer und Betreiber der Jugendherberge. Die Jugendherbergen im Umkreis - so auch in Düsseldorf - werden vom DJH betrieben.
Damit die Entlastung des städtischen Etats erhalten bleibt, ist eine neue Jugendherberge in Mülheim an der Ruhr nur in Trägerschaft des Deutschen Jugendherbergswerks denkbar. Die Frage, ob es eine Jugendherberge im ehemaligen "Kaufhof-Gebäude" geben kann, ist daher an das DJH zu verweisen.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Rat - Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen pauschal um 20 % kürzen

Vorschlagsnummer: 
215
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Politik

Warum wird eigentlich nur bei der Stadt gespart und bei den Bürgern und den Firmen immer Steuer draufgeschlagen, und der Rat kriegt immer mehr Geld? Hat der Rat auch schonmal auch nur nen Cent bei sich selbst gespart? Im Haushaltsforum vom letzten mal steht, dass die 2011 summa sumarum satte 798500 Euronen bekommen.

Stellungnahme: 

Die Entschädigung der Mandatsträger im Rat und den Bezirksvertretungen der Stadt Mülheim an der Ruhr richten sich gesetzlich nach den Vorschriften der Verordnung über die Entschädigungen (EntschVO) der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse.
Die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder sind gemäß oben genannter Verordnung normiert, ein Verzicht oder eine Reduzierung sind nicht möglich. Die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder sind bis auf den gesetzlichen Freibetrag seitens der Mandatsträger zu versteuern.
Eine freiwillige Spende seitens der Mandatsträger liegt nicht im Einflussbereich der Verwaltung.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Energiewende dabei Einnahmen erhöhen und Handwerk fördern

Vorschlagsnummer: 
223
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Themengebiet: 
Umwelt

Um die beschlossene Energiewende zu unterstützen ist Energiesparen ein wichtiges Standbein.

Hier könnte Mülheim mit gutem Beispiel voran gehen und darüber hinaus Einnahmen generieren und die lokalen Handwerksbetriebe fördern.

Stellungnahme: 

Die Erhebung einer "Energieeffizienzabgabe" in Form von Gebühren ist unzulässig, da Gebühren lediglich zur Deckung des Aufwandes für eine Gegenleistung der Kommune erhoben werden können. Die Einführung einer entsprechenden Abgabe in Form einer Steuer wäre nur als Aufwandsteuer denkbar. Aufwandsteuern können nur die Verwendung von Einkommen und Vermögen zur Bestreitung eines Aufwandes, der über das für die Deckung der allgemeinen Lebensbedürfnisse Erforderliche hinausgeht, zum Gegenstand haben. Dies ist bei der vorgeschlagenen Energieeffizienzabgabe jedoch nicht erkennbar, so dass eine solche kommunale Abgabe nicht zulässig wäre.

Da Ihr Sparvorschlag rechtlich nicht zulässig ist und somit leider kein Einsparpotenzial enthält, wird dieser nicht ins Online-Haushaltsforum eingestellt. Er wird aber in die Liste der "Bürgervorschläge ohne Einsparmöglichkeiten" im Online-Haushaltsforum eingefügt.

 

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Beschränken der Betriebszeiten des Flughafens Mülheim/Essen in den Wintermonaten

Vorschlagsnummer: 
222
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Finanzen
Themengebiet: 
Gebäude & Grundstücke
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren

Derzeit hat der Flughafen Mülheim/Essen eine ganzjährige Betriebszeit von 6 – 22 Uhr. Die Logistik, Personal und Dienstleistungen müssen über 16 h am Tag vorgehalten werden. Die Nutzung des Flughafens ist in den Wintermonaten aber deutlich geringer, vor allem in den Morgen- und Abendstunden.

Stellungnahme: 

Der Vorschlag zur Beschränkung der Betriebszeiten des Flughafens Essen/Mülheim in den Wintermonaten ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Jedoch muss hierzu die Betriebsgenehmigung des Flughafens geändert werden. Nach dieser gibt es zur Zeit eine sogenannte „Betriebspflicht“, die dazu führt, dass der Flughafen Personal und Dienstleistungen auch im Winter über 16 Stunden vorhält (von 06.00 bis 22.00 Uhr). Diese Genehmigung kann nur durch ein luftrechtliches Betriebsänderungsverfahren korrigiert werden. Hier sind Betreiber, Nutzer und Genehmigungsbehörde zu beteiligen und die Vor- und Nachteile einer Änderung abzuwägen. Aus Sicht der Nutzer des Flughafens und der FEM GmbH ist jedoch eine Änderung aus folgenden Gründen abzulehnen:

  • Es ist nicht richtig, dass der Flughafen in den Wintermonaten deutlich geringer genutzt wird. Bei ausreichenden Wetterverhältnissen ergeben sich gleiche Auslastungszahlen wie in den Sommermonaten, auch in den Tagesrandzeiten (06.00 bis 08.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr).
  • Unternehmenspolitik der FEM GmbH ist es, gerade die Tagesrandzeiten für den Flugverkehr nutzen zu können, die qualitativ höherwertig sind (Geschäftsflug und Werksverkehr). Am Platz sind Flugzeuge unterschiedlicher Firmen stationiert, die gerade wegen der langen Öffnungszeiten hier ihre meist größeren Flugzeuge stationiert haben.
  • Zudem bieten die Herbst-, Winter- und Frühjahrsmonate den am Platz ansässigen zwei Flugschulen und den Vereinen die Möglichkeit, in Verbindung mit der vorhandenen Befeuerungsanlage intensiv Nachtflugausbildung durchzuführen. Dies gilt sowohl für Privatpiloten, als insbesondere für angehende Berufspiloten.
  • Gerade in den Kern-Wintermonaten ist eine gute Personalausstattung notwendig, da die Anlage schnee- und eisfrei gehalten werden muss. Einsparungen würden hier verbleibende Nutzungszeiträume und damit Ertragsmöglichkeiten weiter einschränken.

Eine Umsetzung Ihres Vorschlages würde nicht wie von Ihnen angenommen zu einer Einsparung führen, sondern vielmehr zum Einbrechen von Erträgen; eine entsprechende Quantifizierung wurde nicht vorgenommen.

Stadthallenparkplatz

Vorschlagsnummer: 
221
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Innere Verwaltung
Themengebiet: 
Sicherheit & Ordnung
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren

Nachdem sich herausgestellt hat, dass der Parkplatz als Mietplatz nicht angenommen wird, sollte er wieder kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Einsparung von 2 Ordnungshütern, die meist zu zweit die Extrarunde machen.

Abbau des Parkautomaten. Dieser kann als Reserveersatzteil genutzt werden.

Viele Broicher Bürger und VHS Nutzer werden sehr dankbar sein.

Stellungnahme: 

Die Bewirtschaftung des Stadthallenparkplatzes wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2010 beschlossen. Auch wenn für Außenstehende die Erreichung dieses Ziels nicht offensichtlich ist und somit scheinbar nicht erreicht wird, da der Platz geringer frequentiert wird als vor der Bewirtschaftung, sollte die Bewirtschaftung aus haushaltstechnischen Gründen bestehen bleiben. Die Einnahmen der beiden Parkscheinautomaten auf dem Stadthallenparkplatz lagen in den vergangenen 12 Monaten bei über 50.000 Euro.

Gelegentliche Kontrollen sind nicht so umfangreich, dass bei Gebührenfreiheit des Parkplatzes Personalstellen eingespart werden können. Es handelt sich allenfalls um geringfügige Bruchteile einer Stelle.

Somit stellt die Bewirtschaftung des Stadthallenparkplatzes auch weiterhin einen wichtigen Baustein im Rahmen der Haushaltskonsolidierung dar.
Da mit Ihrem Sparvorschlag leider kein Einsparpotenzial verbunden ist, wird dieser nicht ins Online-Haushaltsforum eingestellt. Er wird aber in die Liste der „Bürgervorschläge ohne Einsparmöglichkeiten“ im Online-Haushaltsforum eingefügt und in den Gesamtkatalog von möglichen Maßnahmen dem Beratungs- und Entscheidungsprozess der Politik zur Verfügung gestellt.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Abschaffung der Dienstfahrzeuge für die Dezernenten

Vorschlagsnummer: 
218
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Innere Verwaltung

Abschaffung der Dienstfahrzeuge für die Dezernenten und ersetzen durch ein Fahrzeugpool um eine effizientere Auslastung der Fahrer und Fahrzeuge zu erreichen.

Stellungnahme: 

Ein neues Mobilitätskonzept wurde erarbeitet. Mit der Fertigstellung ist bis Ende des Jahres zu rechnen, so dass die Beschlussfassung im Hauptausschuss Anfang 2012 erfolgen kann.  Die Zielsetzungen des Konzeptes sind die wirtschaftliche und ökologische Optimierung des Fahrzeugbestandes, ein Stellplatzmanagement und die Effizienzverbesserung bei Dienstreisen und bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro