Sponsorenlauf öffentlicher Dienst zu Gunsten dringend benötigter Gelder

Vorschlagsnummer: 
213
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Gesundheit
Themengebiet: 
Innere Verwaltung

Ich spreche für viele meiner Nachbarn und wir wünschen uns einen jährlichen Sponsorenlauf aller Beamten/Angestellten des öffentlichen Dienstes nach Dienstschluss. Dieser fördert ein 'WIR' aus Mülheim und würde uns eine gewaltige Summe zu Gunsten dringend benötigter Gelder für z.B. Kultur und Bildung einbringen.

Stellungnahme: 

Die Idee, einen Sponsorenlauf in Kooperation mit dem Jugendstadtrat zu organisieren, ist interessant. Eine solche Aktion ist im Rahmen unseres nächsten Gesundheitstages sehr gut vorstellbar. Gerne nutzen wir Ihr Angebot der Hilfestellung und werden Sie dann wieder kontaktieren.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Emission von Bürgeranleihen

Vorschlagsnummer: 
210
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Finanzen

Da zu vermuten ist, dass die Zinsen für vorhandene Verbindlichkeiten ein erheblicher Posten darstellen und andererseites Finanzen f. konkrete Investitionen fehlen: warum nicht Bürgeranleihen auflegen?

Stellungnahme: 

Der Vorschlag zur Emission von Bürgeranleihen ist rechtlich grundsätzlich zulässig.

Er ist für die Bürger attraktiv, wenn die Stadt einen Zinssatz bietet, der über den jeweiligen Konditionen für Tages- oder Festgeld der Banken für Private liegt.
Für solche "Anleihen" - es gibt für dieses Instrument verschiedene Bezeichnungen, z.B. Bürgerkredit, Bürgeranleihe etc. - ist eine Bankenbeteiligung nach aktueller Rechtslage für die Auflage und Abwicklung unverzichtbar. Die Anleihen kommen im Übrigen nur für Investitionen (statt Investitionskredit) in Betracht.

Ein Einnahmepotenzial / Eine Einsparung ist nicht quantifizierbar.

Der Haushaltsplanentwurf 2012 ff. ist im Online-Haushalts-Forum eingestellt (http://haushaltsforum2012.muelheim-ruhr.de/haushalt-2012).
Er ist nach Sachgebieten gegliedert.
In einem Abschnitt befindet sich die „Produktliste“. In dieser werden alle Produkte der Stadt nach ihrem Grad der Pflichtigkeit unterschieden. Folgende fünf Kategorien sind enthalten: pflichtig, überwiegend pflichtig, pflichtig mit Rücknahmepotential, freiwillig sowie überwiegend Freiwillig. Weitere Hinweise, auch zur unterschiedlichen Kategorisierung, entnehmen Sie bitte direkt der Produktliste.

Weitergehende Informationen zum Haushalt können Sie auch unserer Informationsbroschüre entnehmen, die Sie im Haushaltsforum über den Link http://haushaltsforum2012.muelheim-ruhr.de/haushaltsforum-informationen#... erreichen.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Weniger Ampeln

Vorschlagsnummer: 
220
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Bauen
Themengebiet: 
Sicherheit & Ordnung
Themengebiet: 
Straßen

Wer durch Mülheim fährt kommt sich vor wie im Siemens-Wunderland. Die vielen Ampelanlagen werden höchst wahrscheinlich in München geplant.

Viel Geld für Investitionnen und Betrieb könnten gespart werden, wenn statt Ampelanlagen wo immer möglich

  1. Zebrastreifen für Fußgänger
  2. Kreisverkehre
  3. und sonst Schilder

eingesetzt werden.

Stellungnahme: 

Signalanlagen werden in der Regel nur in Bereichen installiert, wo die Verkehrssituation dies unbedingt erfordert. Hierbei ist die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer eindeutig höher als die Wirtschaftlichkeit oder auch die Leistungsfähigkeit zu bewerten. Da sich die verkehrlichen Gegebenheiten jedoch auch immer wieder ändern, werden die bestehenden Signalanlagen auch regelmäßig auf ihre Notwendigkeit überprüft. So sind in den vergangenen Jahren einige Signalanlagen durch Kreisverkehre ersetzt worden oder im Rahmen der Einrichtung von Tempo 30 Zonen entfallen.

Aktuell wird im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 2010 der Abbau von 21 weiteren Signalanlagen geprüft. Aufgrund der für den Abbau der vorhandenen Lichtsignalanlagen erforderlichen Umbaumaßnahmen sind den zu erzielenden Einsparpotentialen bei den Betriebskosten jedoch auch unterschiedlich hohe Investitionskosten gegenüber zu stellen.

  • Das kurzfristige Einsparpotential bei den Betriebskosten für 11 Ampel-Abbaumaßnahmen beträgt rund 24.000 Euro pro Jahr bei einmaligen Investitionen in Höhe von rund 70.000 Euro.
  • Das langfristige Einsparpotential bei den Betriebskosten für 10 Ampel-Abbaumaßnahmen beträgt rund 25.000 Euro pro Jahr bei einmaligen Investitionen in Höhe von rund 360.000 Euro.

 

Gewerbesteuer - Gewerbeansiedlung Hardenbergstraße

Vorschlagsnummer: 
219
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Finanzen
Themengebiet: 
Gebäude & Grundstücke
Themengebiet: 
Sport

Nutzung des Geländes Hardenbergstraße für Gewerbeansiedlung.

Stellungnahme: 

Zur Beantwortung Ihrer Frage muss kurz auf die ehemaligen stadtentwicklungspolitischen Zielvorstellungen für den Siedlungsraum Heißen bzw. an der Hardenbergstraße eingegangen werden:

Ziel der Stadtentwicklung war es, für den Anfang der 90er Jahre prognostizierten Bedarf für Neuansiedlungen und Verlagerungen gewerblicher Betriebe, entsprechende Flächen in Heißen bereitzustellen. Hierfür wurde das Bebauungsplanverfahren "Hardenbergstraße - T 5" eingeleitet und 1992 durch die Festsetzung von Gewerbegebieten als verbindliche Ortssatzung abgeschlossen.

Trotz der städtebaulichen und verkehrlichen Gunst der Lage und der erschlossenen Gewerbegrundstücke in unmittelbarer Nähe des Siedlungskerns von Heißen sowie im Bereich der Bundesautobahn A40 liegen die Grundstücke seit nunmehr 20 Jahren brach.

Vor diesem Hintergrund spielte bei der Standortprüfung zum "Perspektivkonzept Fußball" die sofortige Verfügbarkeit der Gewerbegrundstücke an der Hardenbergstraße eine besondere Rolle. Zudem kam das im Rahmen der Machbarkeitsstudie beauftragte "Schallgutachten" zu folgendem Ergebnis:

Darüber hinaus kam das im Rahmen der Machbarkeitsstudie beauftragte "Schallgutachten" zu folgendem Ergebnis:
Weil erfahrungsgemäß zwischen "Sport" und "Wohnungsbau" Nachbarschaftsprobleme im Hinblick auf Lärm, Staub und Parkplatzsituation zu verzeichnen sind, entspricht bauplanungsrechtlich lediglich ein brachliegendes Grundstück an der Hardenbergstraße den Standortvoraussetzungen für eine entsprechende Sportanlage.
Unter diesen Immissionsgesichtspunkten waren die bestehenden Sportplatzstandorte kritisch zu betrachten.

Der Rat der Stadt hat am 21. Juli 2011 unter Abwägung der sportfachlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Belange sodann beschlossen, auf dieser Gewerbebrache zukünftig eine Bezirkssportanlage anzusiedeln.

Durch die Neuansiedlung der Bezirkssportanlage wird das Gewerbeflächenpotenzial um ca. 2,5 ha reduziert. Gemessen an dem im regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächenangebot der Gesamtstadt von ca. 661 ha schlägt die Inanspruchnahme der Gewerbebrache mit lediglich 0,3 % zu Buche.
Die Restfläche des in Rede stehenden Gesamtgrundstückes steht weiterhin einer gewerblichen Nutzung offen. Die Fläche kann nun nach Ankauf durch die Stadt, verstärkt auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung, im Sinne der Stadt Mülheim vermarktet werden. Somit besteht die Hoffnung, dass die Fläche zukünftig tatsächlich auch für eine gewerbliche Nutzung mobilisiert wird.

Darüber hinaus kann die geplante sportliche Neuansiedlung an der Hardenbergstraße in ihrer Gesamtheit als Förderung der gewerblichen Wirtschaft angesehen werden, da mit Realisierung der Maßnahme öffentliche Bauaufträge in einstelliger Mio. Euro Höhe verbunden sein werden.

Fazit:
Damit der Vorschlag umgesetzt werden kann, muss vorab der politische Beschluss vom 21. Juli 2011 aufgehoben werden.
Ob sich dann Unternehmen hier ansiedeln würden, kann nicht gesagt und somit auch nicht konkret für den Haushalt eingeplant werden. Zudem ist dann auch nicht klar, ob diese Unternehmen verpflichtet wären Gewerbesteuern zu zahlen, denn das stellt sich nicht für alle Unternehmen gleich dar.

Somit ist der Vorschlag zwar unten den oben angesprochenen Voraussetzungen umsetzbar aber nicht quantifizierbar.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Verteilung der Aufgaben nur noch auf drei Dezernate

Vorschlagsnummer: 
217
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Innere Verwaltung
Themengebiet: 
Politik

Verteilung der Aufgaben nur noch auf drei Dezernate. Die Bearbeitung der Aufgaben für die Dezernate auf eine Abteilung und gemeinsames Sekretariat für alle konzentrieren um Personalkosten zu sparen.

Stellungnahme: 

Am 7. Oktober 2010 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass die Anzahl der Beigeordneten (Dezernenten) um eine Stelle/Person reduziert werden soll. In der Konsequenz dieses Beschlusses hat der Rat der Stadt am  6. Oktober 2011 die Hauptsatzung dahingehend geändert, dass der Oberbürgermeisterin nur noch vier (vorher fünf) hauptamtliche Beigeordnete zur Seite stehen. Die Dezernentenstelle des Dezernates VI (Umwelt,Planen,Bauen) fällt mit Ablauf des 10. Februar 2012 weg. Ab dem 11. Februar 2012 werden die Geschäftsbereiche der verbleibenden Beigeordneten neu aufgeteilt. Eine weitere Stelleneinsparung ist vor dem Hintergrund der vielfältigen städtischen Aufgaben und der damit verbundenen Arbeitsbelastung nur noch mit deutlichen Qualitätseinbußen möglich. Daher erscheint eine weitere Reduzierung aus Sicht der Verwaltung als nicht sinnvoll. Letztlich zu entscheiden hat dies aber der Rat.

Das Einsparpotential einer Dezernentenstelle variiert, da unterschiedliche oder keine Versorgungsansprüche bestehen. Dies hängt von der Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst ab. Das Einsparpotenzial liegt zwischen 20 % und 100 % der Besoldungsgruppe B4, B 5 bzw. B 6 der Bundesbesoldungsordnung. Bis zum Ende der Wahlzeit besteht Anspruch auf volle Besoldung.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro