Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer

Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer

Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
206
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2010/2011 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr am 07. 10. 2010 die Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer um 10%-Punkte auf 480% ab dem Haushaltsjahr 2011 beschlossen.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 die folgenden Hebesätze für die Gewerbesteuer ausgewiesen: Bochum: 460 %, Bottrop: 490, Duisburg: 490 %, Essen: 480 %, Hagen: 490 %, Leverkusen: 460 %, Oberhausen: 490 %, Solingen: 460 %. Derzeit verzeichnen die Städte Duisburg, Hagen, Bottrop und Oberhausen mit 490 % den höchsten Gewerbesteuerhebesatz.

Zur Erzielung von dringend benötigten Mehrerträgen wird der Hebesatz für die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2016 ff. auf 490 % angehoben. Eine Erhöhung des Hebesatzes in dieser Größenordnung hätte einen Mehrertrag in Höhe von rd. 2,5 - 3,0  Mio. € zur Folge - bezogen auf die Einnahmen von 130,67 Mio. € aus der veranschlagten Planung 2012 ff. - .

Die Maßnahme wird aber nur dann umgesetzt, wenn Mülheim an der Ruhr ab 2016 Mittel aus dem Stärkungspakt  Stadtfinanzen erhält.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Hebesätze

Der Hinweis auf die umliegenden Städte mit ähnlich hohen Hebesätzen zieht nicht so recht, den gerade den genannten Städten geht es ähnlich schlecht wie der Stadt Mülheim.

 

Am Beispiel Langenfeld sieht man das es auch anders geht.

Moderate Hebesätze : stetiger Aufschwung.