Rat - Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen pauschal um 20 % kürzen

Rat - Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen pauschal um 20 % kürzen

Entscheidung: 
Vom Rat abgelehnt.
Vorschlagsnummer: 
215
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Dezernat: 

Warum wird eigentlich nur bei der Stadt gespart und bei den Bürgern und den Firmen immer Steuer draufgeschlagen, und der Rat kriegt immer mehr Geld? Hat der Rat auch schonmal auch nur nen Cent bei sich selbst gespart? Im Haushaltsforum vom letzten mal steht, dass die 2011 summa sumarum satte 798500 Euronen bekommen. Ich finde, die Leute, die die ganzen politischen Entscheidungen treffen sollten sich auch mal an die eigene Nase fassen und schlage vor hier pauschal um 20% zu kürzen. Das sind dann nämlich stolze 159700 Euro IM JAHR!!

Stellungnahme: 

Die Entschädigung der Mandatsträger im Rat und den Bezirksvertretungen der Stadt Mülheim an der Ruhr richten sich gesetzlich nach den Vorschriften der Verordnung über die Entschädigungen (EntschVO) der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse.
Die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder sind gemäß oben genannter Verordnung normiert, ein Verzicht oder eine Reduzierung sind nicht möglich. Die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder sind bis auf den gesetzlichen Freibetrag seitens der Mandatsträger zu versteuern.
Eine freiwillige Spende seitens der Mandatsträger liegt nicht im Einflussbereich der Verwaltung.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Wenn die Verordnung über Entschädigungen so ist : Ändern

Zitat: "Die Entschädigung der Mandatsträger im Rat und den Bezirksvertretungen der Stadt Mülheim an der Ruhr richten sich gesetzlich nach den Vorschriften der Verordnung über die Entschädigungen (EntschVO) der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse." Zitatende.

Wer bestimmt den die Verordnung ? Wenn es mit der bestehende Verordnung nicht geht, beschließt man eine Änderung der Verordnung.  DIE GRIECHEN MACHEN ES DOCH, WEIL ES SEIN MUSS.