Ordnungsamt - Anzeigen online

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Entscheidung: 
Vom Rat abgelehnt.
Vorschlagsnummer: 
209
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Dezernat: 

Zugeparkte Rettungswege, versperrte Bürgersteige oder blockierte Ausfahrten. Sehr oft stelle ich in Mülheim fest, das "wild geparkt" wird.

Natürlich besteht die Möglichkeit das Ordnungsamt oder die Polizei zu verständigen, aber einen Anruf zu tätigen oder erst nach Hause zu fahren um den Misstand zu melden ist aufwändig.

Daher wäre mein Vorschlag über ein Handy-APP oder einen Weblink Bürgerinnen und Bürgern direkt die Möglichkeit zu geben ein Formular zu füllen und wichtige Daten anzugeben:

 

Zeitpunkt
Ort
Beschwerdegrund
Uploadmöglichkeit Beweisfoto (von der Handy-Cam)
Namen der Zeugen
Telefonnummer
Anschrift
...

So könnte schnell, beweiskräftig und vollständig eine Ordnungswidrigkeit protokolliert und zugestellt werden.

Ich kann mir sehr gut vorstellen,

 

  • dass hierdurch die Disziplin auf den Strassen steigt,
  • die Einnahmen der Gemeinde steigen
  • durch kommzerielle Entwicklung und Vertrieb an andere Städte
Einnahmen zu Gunsten der Stadt generiert werden können.

 

Stellungnahme: 

Die Umsetzung des Vorschlags führte dazu, dass sich Privatpersonen quasi an der Verkehrsüberwachung beteiligen, indem sie Daten zuliefern, aufgrund derer die Verwaltung tätig werden soll. Die Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und die Verfolgung von Verstößen im ruhenden und fließenden Verkehr gehören jedoch zum Kern der originären Staatsaufgaben und sind daher regelmäßig den beauftragten Angehörigen des öffentlichen Dienstes vorbehalten (Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz; § 26 Abs. 1 StVG). Eine hoheitliche Tätigkeit (Überwachung und Dokumentation von Verkehrsverstößen) darf bis auf Ausnahmefälle nicht durch eine Privatperson ausgeübt werden.
Das „Protokollieren“ von Ordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen ist also rechtsstaatlich unzulässig. Es bleibt aber jedem unbenommen, selbst Anzeigen zu erstatten, um auf Verkehrsordnungswidrigkeiten aufmerksam zu machen. Auch auf diese Weise kann das vom Vorschlag angestrebte Ziel erreicht werden.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro