Gebührenerhöhung für Belehrungen in der Lebensmittelbranche

Gebührenerhöhung für Belehrungen in der Lebensmittelbranche

Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
204
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Laut §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) benötigen alle Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich oder im Lebensmittel verarbeitenden Gewerbe ausüben wollen, eine vorherige Belehrung durch das Gesundheitsamt. Dieses informiert  über Vorsichtsmaßnahmen und Mitwirkungspflichten im Falle einer Erkrankung, um einer evtl. Übertragung von Krankheitserregern auf Lebensmittel vorzubeugen. Im Anschluss an die Belehrung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die beim zukünftigen Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Die Gebührenordnung des Landes NRW sieht für diese Belehrung und Bescheinigung eine Gebühr in Höhe von 15,00 bis 25,00 Euro vor. Zum 01. September 2011 erfolgte in Mülheim die Anpassung der Gebühr von bisher 20,00 Euro auf 25,00 Euro. Für Duplikate werden weiterhin 10,00 Euro in Rechnung gestellt. Bei jährlich ca. 1.700 gebührenpflichtigen Belehrungen ergeben sich ca. 8.500 Euro Mehreinnahmen pro Jahr.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
8.500 Euro