Dezernat V

Zusammenlegen von Sportvereinen/Bildungseinrichtungen

Vorschlagsnummer: 
212
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Bildung
Themengebiet: 
Kultur
Themengebiet: 
Sport

Benötigen wir von jedem Verein '10' in der Zahl? Eine Zusammenfassung von Vereinen würde zu enormen Einsparungen führen. Wir können uns es nicht mehr leisten, die vielen Vereine aufrecht zu erhalten.

Stellungnahme: 

Auf die Gründung von Sport-/Vereinen hat die Stadt keinen direkten Einfluss.

Nach Vereinsrecht sind zum Beispiel für die Gründung eines Sportvereins 7 Mitglieder erforderlich. Wenn diese den Verein rechtskräftig gegründet haben und der Verein dem Mülheimer Sportbund (MSB) beigetreten ist, können Nutzungszeiten in Sporthallen und auf Sportanlagen beantragt werden. Sofern freie Zeiten verfügbar sind, erhält der neu gegründete Verein einen entsprechenden Nutzungsvertrag.

Der Mülheimer SportService (MSS) ist bemüht, Zusammenschlüsse von Vereinen (von Kooperation bis Fusion) zu unterstützen, in der Regel möchte aber jeder Verein selbständig bleiben.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Gebührenerhöhung für Belehrungen in der Lebensmittelbranche

Vorschlagsnummer: 
204
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Gesundheit

Laut §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) benötigen alle Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich oder im Lebensmittel verarbeitenden Gewerbe ausüben wollen, eine vorherige Belehrung durch das Gesundheitsamt. Dieses informiert  über Vorsichtsmaßnahmen und Mitwirkungspflichten im Falle einer Erkrankung, um einer evtl.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
8.500 Euro
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