Forcierung ambulanter Hilfen durch Erhöhung der Überprüfungen von Heimpflegebedürftigkeit

Forcierung ambulanter Hilfen durch Erhöhung der Überprüfungen von Heimpflegebedürftigkeit

Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
203
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Dezernat: 

Die Überprüfung von Heimpflegebedürftigkeiten erfolgt bisher nur in der Pflegestufe 0.
Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen und Kosten - monatlich sind durchschnittlich 33 Neuzugänge in der Hilfe zur Pflege zu verzeichnen - soll diese Überprüfung auf die Pflegestufen 1 und 2 erweitert werden.

Die Differenz der Kosten zwischen ambulanten und stationären Hilfen der Pflegestufen 1 und 2 liegt im Durchschnitt (bei individuell anzurechnendem Renteneinkommen) bei 900 Euro monatlich. Wenn in 5 % aller Neufälle statt stationär ambulant geholfen würde, ließe sich der Aufwand um rd. 216.000 Euro reduzieren (20 Fälle x 900 € x 12 Mon. = 216.000 Euro).

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
110.000 Euro

Soll hier Personal

Soll hier Personal eingestellt werden, um Geld zu verdienen? Warum geht das nicht mit dem vorhadenen? In einem anderen Vorschlag heißt es doch, daß das vorhadene Personal optimal eingesetzt werden soll, um Geld zu sparen?