Gemäß § 6 der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2010/2011 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr am 07. 10. 2010 eine Hebesatzerhöhung für die Grundsteuer B um 30%-Punkte auf 530 % ab dem Haushaltsjahr 2011 beschlossen.
In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer B ausgewiesen: Bochum: 525 %, Bottrop: 570 %, Duisburg: 550 %, Essen: 590 %, Hagen: 530 %, Leverkusen: 590 %, Oberhausen: 530 %, Solingen: 590 %. Derzeit verzeichnen die Städte Essen, Solingen und Leverkusen mit 590 % die höchsten Hebesätze für die Grundsteuer B.
Zur Erzielung von dringend benötigten Mehrerträgen wird der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2016 ff. auf 590 % angehoben. Eine Erhöhung des Hebesatzes in dieser Größenordnung hätte einen Mehrertrag in Höhe von rd. 4,0 Mio. € zur Folge bezogen auf die Einnahmen von 34,6 Mio. € aus der veranschlagten Planung 2012 ff. für die Grundsteuer B.
Die Maßnahme wird aber nur dann umgesetzt, wenn Mülheim an der Ruhr ab 2016 Mittel aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen erhält..
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| Nr.205_GrundsteuerB_Anlage.pdf | 42.98 KB |