Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
205
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Dezernat: 
Zur Beratung in: 

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2010/2011 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr am 07. 10. 2010 eine Hebesatzerhöhung für die Grundsteuer B um 30%-Punkte auf 530 % ab dem Haushaltsjahr 2011 beschlossen.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer B ausgewiesen: Bochum: 525 %, Bottrop: 570 %, Duisburg: 550 %, Essen: 590 %, Hagen: 530 %, Leverkusen: 590 %, Oberhausen: 530 %, Solingen: 590 %. Derzeit verzeichnen die Städte Essen, Solingen und Leverkusen mit 590 % die höchsten Hebesätze für die Grundsteuer B.

Zur Erzielung von dringend benötigten Mehrerträgen wird der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2016 ff. auf 590 % angehoben. Eine Erhöhung des Hebesatzes in dieser Größenordnung hätte einen Mehrertrag in Höhe von rd. 4,0 Mio. € zur Folge bezogen auf die Einnahmen von 34,6 Mio. € aus der veranschlagten Planung 2012 ff. für die Grundsteuer B.

Die Maßnahme wird aber nur dann umgesetzt, wenn Mülheim an der Ruhr ab 2016 Mittel aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen erhält..

 

AnhangGröße
Nr.205_GrundsteuerB_Anlage.pdf42.98 KB
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro