Finanzausschuss/BA ImmobilienService

Gewerbesteuer - Gewerbeansiedlung Hardenbergstraße

Vorschlagsnummer: 
219
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Finanzen
Themengebiet: 
Gebäude & Grundstücke
Themengebiet: 
Sport

Nutzung des Geländes Hardenbergstraße für Gewerbeansiedlung.

Stellungnahme: 

Zur Beantwortung Ihrer Frage muss kurz auf die ehemaligen stadtentwicklungspolitischen Zielvorstellungen für den Siedlungsraum Heißen bzw. an der Hardenbergstraße eingegangen werden:

Ziel der Stadtentwicklung war es, für den Anfang der 90er Jahre prognostizierten Bedarf für Neuansiedlungen und Verlagerungen gewerblicher Betriebe, entsprechende Flächen in Heißen bereitzustellen. Hierfür wurde das Bebauungsplanverfahren "Hardenbergstraße - T 5" eingeleitet und 1992 durch die Festsetzung von Gewerbegebieten als verbindliche Ortssatzung abgeschlossen.

Trotz der städtebaulichen und verkehrlichen Gunst der Lage und der erschlossenen Gewerbegrundstücke in unmittelbarer Nähe des Siedlungskerns von Heißen sowie im Bereich der Bundesautobahn A40 liegen die Grundstücke seit nunmehr 20 Jahren brach.

Vor diesem Hintergrund spielte bei der Standortprüfung zum "Perspektivkonzept Fußball" die sofortige Verfügbarkeit der Gewerbegrundstücke an der Hardenbergstraße eine besondere Rolle. Zudem kam das im Rahmen der Machbarkeitsstudie beauftragte "Schallgutachten" zu folgendem Ergebnis:

Darüber hinaus kam das im Rahmen der Machbarkeitsstudie beauftragte "Schallgutachten" zu folgendem Ergebnis:
Weil erfahrungsgemäß zwischen "Sport" und "Wohnungsbau" Nachbarschaftsprobleme im Hinblick auf Lärm, Staub und Parkplatzsituation zu verzeichnen sind, entspricht bauplanungsrechtlich lediglich ein brachliegendes Grundstück an der Hardenbergstraße den Standortvoraussetzungen für eine entsprechende Sportanlage.
Unter diesen Immissionsgesichtspunkten waren die bestehenden Sportplatzstandorte kritisch zu betrachten.

Der Rat der Stadt hat am 21. Juli 2011 unter Abwägung der sportfachlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Belange sodann beschlossen, auf dieser Gewerbebrache zukünftig eine Bezirkssportanlage anzusiedeln.

Durch die Neuansiedlung der Bezirkssportanlage wird das Gewerbeflächenpotenzial um ca. 2,5 ha reduziert. Gemessen an dem im regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächenangebot der Gesamtstadt von ca. 661 ha schlägt die Inanspruchnahme der Gewerbebrache mit lediglich 0,3 % zu Buche.
Die Restfläche des in Rede stehenden Gesamtgrundstückes steht weiterhin einer gewerblichen Nutzung offen. Die Fläche kann nun nach Ankauf durch die Stadt, verstärkt auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung, im Sinne der Stadt Mülheim vermarktet werden. Somit besteht die Hoffnung, dass die Fläche zukünftig tatsächlich auch für eine gewerbliche Nutzung mobilisiert wird.

Darüber hinaus kann die geplante sportliche Neuansiedlung an der Hardenbergstraße in ihrer Gesamtheit als Förderung der gewerblichen Wirtschaft angesehen werden, da mit Realisierung der Maßnahme öffentliche Bauaufträge in einstelliger Mio. Euro Höhe verbunden sein werden.

Fazit:
Damit der Vorschlag umgesetzt werden kann, muss vorab der politische Beschluss vom 21. Juli 2011 aufgehoben werden.
Ob sich dann Unternehmen hier ansiedeln würden, kann nicht gesagt und somit auch nicht konkret für den Haushalt eingeplant werden. Zudem ist dann auch nicht klar, ob diese Unternehmen verpflichtet wären Gewerbesteuern zu zahlen, denn das stellt sich nicht für alle Unternehmen gleich dar.

Somit ist der Vorschlag zwar unten den oben angesprochenen Voraussetzungen umsetzbar aber nicht quantifizierbar.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Emission von Bürgeranleihen

Vorschlagsnummer: 
210
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Finanzen

Da zu vermuten ist, dass die Zinsen für vorhandene Verbindlichkeiten ein erheblicher Posten darstellen und andererseites Finanzen f. konkrete Investitionen fehlen: warum nicht Bürgeranleihen auflegen?

Stellungnahme: 

Der Vorschlag zur Emission von Bürgeranleihen ist rechtlich grundsätzlich zulässig.

Er ist für die Bürger attraktiv, wenn die Stadt einen Zinssatz bietet, der über den jeweiligen Konditionen für Tages- oder Festgeld der Banken für Private liegt.
Für solche "Anleihen" - es gibt für dieses Instrument verschiedene Bezeichnungen, z.B. Bürgerkredit, Bürgeranleihe etc. - ist eine Bankenbeteiligung nach aktueller Rechtslage für die Auflage und Abwicklung unverzichtbar. Die Anleihen kommen im Übrigen nur für Investitionen (statt Investitionskredit) in Betracht.

Ein Einnahmepotenzial / Eine Einsparung ist nicht quantifizierbar.

Der Haushaltsplanentwurf 2012 ff. ist im Online-Haushalts-Forum eingestellt (http://haushaltsforum2012.muelheim-ruhr.de/haushalt-2012).
Er ist nach Sachgebieten gegliedert.
In einem Abschnitt befindet sich die „Produktliste“. In dieser werden alle Produkte der Stadt nach ihrem Grad der Pflichtigkeit unterschieden. Folgende fünf Kategorien sind enthalten: pflichtig, überwiegend pflichtig, pflichtig mit Rücknahmepotential, freiwillig sowie überwiegend Freiwillig. Weitere Hinweise, auch zur unterschiedlichen Kategorisierung, entnehmen Sie bitte direkt der Produktliste.

Weitergehende Informationen zum Haushalt können Sie auch unserer Informationsbroschüre entnehmen, die Sie im Haushaltsforum über den Link http://haushaltsforum2012.muelheim-ruhr.de/haushaltsforum-informationen#... erreichen.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro
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