Finanzen

Beschränken der Betriebszeiten des Flughafens Mülheim/Essen in den Wintermonaten

Vorschlagsnummer: 
222
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeit
Themengebiet: 
Finanzen
Themengebiet: 
Gebäude & Grundstücke
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren

Derzeit hat der Flughafen Mülheim/Essen eine ganzjährige Betriebszeit von 6 – 22 Uhr. Die Logistik, Personal und Dienstleistungen müssen über 16 h am Tag vorgehalten werden. Die Nutzung des Flughafens ist in den Wintermonaten aber deutlich geringer, vor allem in den Morgen- und Abendstunden.

Stellungnahme: 

Der Vorschlag zur Beschränkung der Betriebszeiten des Flughafens Essen/Mülheim in den Wintermonaten ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Jedoch muss hierzu die Betriebsgenehmigung des Flughafens geändert werden. Nach dieser gibt es zur Zeit eine sogenannte „Betriebspflicht“, die dazu führt, dass der Flughafen Personal und Dienstleistungen auch im Winter über 16 Stunden vorhält (von 06.00 bis 22.00 Uhr). Diese Genehmigung kann nur durch ein luftrechtliches Betriebsänderungsverfahren korrigiert werden. Hier sind Betreiber, Nutzer und Genehmigungsbehörde zu beteiligen und die Vor- und Nachteile einer Änderung abzuwägen. Aus Sicht der Nutzer des Flughafens und der FEM GmbH ist jedoch eine Änderung aus folgenden Gründen abzulehnen:

  • Es ist nicht richtig, dass der Flughafen in den Wintermonaten deutlich geringer genutzt wird. Bei ausreichenden Wetterverhältnissen ergeben sich gleiche Auslastungszahlen wie in den Sommermonaten, auch in den Tagesrandzeiten (06.00 bis 08.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr).
  • Unternehmenspolitik der FEM GmbH ist es, gerade die Tagesrandzeiten für den Flugverkehr nutzen zu können, die qualitativ höherwertig sind (Geschäftsflug und Werksverkehr). Am Platz sind Flugzeuge unterschiedlicher Firmen stationiert, die gerade wegen der langen Öffnungszeiten hier ihre meist größeren Flugzeuge stationiert haben.
  • Zudem bieten die Herbst-, Winter- und Frühjahrsmonate den am Platz ansässigen zwei Flugschulen und den Vereinen die Möglichkeit, in Verbindung mit der vorhandenen Befeuerungsanlage intensiv Nachtflugausbildung durchzuführen. Dies gilt sowohl für Privatpiloten, als insbesondere für angehende Berufspiloten.
  • Gerade in den Kern-Wintermonaten ist eine gute Personalausstattung notwendig, da die Anlage schnee- und eisfrei gehalten werden muss. Einsparungen würden hier verbleibende Nutzungszeiträume und damit Ertragsmöglichkeiten weiter einschränken.

Eine Umsetzung Ihres Vorschlages würde nicht wie von Ihnen angenommen zu einer Einsparung führen, sondern vielmehr zum Einbrechen von Erträgen; eine entsprechende Quantifizierung wurde nicht vorgenommen.

Gewerbesteuer - Gewerbeansiedlung Hardenbergstraße

Vorschlagsnummer: 
219
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Finanzen
Themengebiet: 
Gebäude & Grundstücke
Themengebiet: 
Sport

Nutzung des Geländes Hardenbergstraße für Gewerbeansiedlung.

Stellungnahme: 

Zur Beantwortung Ihrer Frage muss kurz auf die ehemaligen stadtentwicklungspolitischen Zielvorstellungen für den Siedlungsraum Heißen bzw. an der Hardenbergstraße eingegangen werden:

Ziel der Stadtentwicklung war es, für den Anfang der 90er Jahre prognostizierten Bedarf für Neuansiedlungen und Verlagerungen gewerblicher Betriebe, entsprechende Flächen in Heißen bereitzustellen. Hierfür wurde das Bebauungsplanverfahren "Hardenbergstraße - T 5" eingeleitet und 1992 durch die Festsetzung von Gewerbegebieten als verbindliche Ortssatzung abgeschlossen.

Trotz der städtebaulichen und verkehrlichen Gunst der Lage und der erschlossenen Gewerbegrundstücke in unmittelbarer Nähe des Siedlungskerns von Heißen sowie im Bereich der Bundesautobahn A40 liegen die Grundstücke seit nunmehr 20 Jahren brach.

Vor diesem Hintergrund spielte bei der Standortprüfung zum "Perspektivkonzept Fußball" die sofortige Verfügbarkeit der Gewerbegrundstücke an der Hardenbergstraße eine besondere Rolle. Zudem kam das im Rahmen der Machbarkeitsstudie beauftragte "Schallgutachten" zu folgendem Ergebnis:

Darüber hinaus kam das im Rahmen der Machbarkeitsstudie beauftragte "Schallgutachten" zu folgendem Ergebnis:
Weil erfahrungsgemäß zwischen "Sport" und "Wohnungsbau" Nachbarschaftsprobleme im Hinblick auf Lärm, Staub und Parkplatzsituation zu verzeichnen sind, entspricht bauplanungsrechtlich lediglich ein brachliegendes Grundstück an der Hardenbergstraße den Standortvoraussetzungen für eine entsprechende Sportanlage.
Unter diesen Immissionsgesichtspunkten waren die bestehenden Sportplatzstandorte kritisch zu betrachten.

Der Rat der Stadt hat am 21. Juli 2011 unter Abwägung der sportfachlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Belange sodann beschlossen, auf dieser Gewerbebrache zukünftig eine Bezirkssportanlage anzusiedeln.

Durch die Neuansiedlung der Bezirkssportanlage wird das Gewerbeflächenpotenzial um ca. 2,5 ha reduziert. Gemessen an dem im regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächenangebot der Gesamtstadt von ca. 661 ha schlägt die Inanspruchnahme der Gewerbebrache mit lediglich 0,3 % zu Buche.
Die Restfläche des in Rede stehenden Gesamtgrundstückes steht weiterhin einer gewerblichen Nutzung offen. Die Fläche kann nun nach Ankauf durch die Stadt, verstärkt auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung, im Sinne der Stadt Mülheim vermarktet werden. Somit besteht die Hoffnung, dass die Fläche zukünftig tatsächlich auch für eine gewerbliche Nutzung mobilisiert wird.

Darüber hinaus kann die geplante sportliche Neuansiedlung an der Hardenbergstraße in ihrer Gesamtheit als Förderung der gewerblichen Wirtschaft angesehen werden, da mit Realisierung der Maßnahme öffentliche Bauaufträge in einstelliger Mio. Euro Höhe verbunden sein werden.

Fazit:
Damit der Vorschlag umgesetzt werden kann, muss vorab der politische Beschluss vom 21. Juli 2011 aufgehoben werden.
Ob sich dann Unternehmen hier ansiedeln würden, kann nicht gesagt und somit auch nicht konkret für den Haushalt eingeplant werden. Zudem ist dann auch nicht klar, ob diese Unternehmen verpflichtet wären Gewerbesteuern zu zahlen, denn das stellt sich nicht für alle Unternehmen gleich dar.

Somit ist der Vorschlag zwar unten den oben angesprochenen Voraussetzungen umsetzbar aber nicht quantifizierbar.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Emission von Bürgeranleihen

Vorschlagsnummer: 
210
Kennzeichnung: 
Bürgervorschlag
Themengebiet: 
Finanzen

Da zu vermuten ist, dass die Zinsen für vorhandene Verbindlichkeiten ein erheblicher Posten darstellen und andererseites Finanzen f. konkrete Investitionen fehlen: warum nicht Bürgeranleihen auflegen?

Stellungnahme: 

Der Vorschlag zur Emission von Bürgeranleihen ist rechtlich grundsätzlich zulässig.

Er ist für die Bürger attraktiv, wenn die Stadt einen Zinssatz bietet, der über den jeweiligen Konditionen für Tages- oder Festgeld der Banken für Private liegt.
Für solche "Anleihen" - es gibt für dieses Instrument verschiedene Bezeichnungen, z.B. Bürgerkredit, Bürgeranleihe etc. - ist eine Bankenbeteiligung nach aktueller Rechtslage für die Auflage und Abwicklung unverzichtbar. Die Anleihen kommen im Übrigen nur für Investitionen (statt Investitionskredit) in Betracht.

Ein Einnahmepotenzial / Eine Einsparung ist nicht quantifizierbar.

Der Haushaltsplanentwurf 2012 ff. ist im Online-Haushalts-Forum eingestellt (http://haushaltsforum2012.muelheim-ruhr.de/haushalt-2012).
Er ist nach Sachgebieten gegliedert.
In einem Abschnitt befindet sich die „Produktliste“. In dieser werden alle Produkte der Stadt nach ihrem Grad der Pflichtigkeit unterschieden. Folgende fünf Kategorien sind enthalten: pflichtig, überwiegend pflichtig, pflichtig mit Rücknahmepotential, freiwillig sowie überwiegend Freiwillig. Weitere Hinweise, auch zur unterschiedlichen Kategorisierung, entnehmen Sie bitte direkt der Produktliste.

Weitergehende Informationen zum Haushalt können Sie auch unserer Informationsbroschüre entnehmen, die Sie im Haushaltsforum über den Link http://haushaltsforum2012.muelheim-ruhr.de/haushaltsforum-informationen#... erreichen.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Pauschale Sachkostenreduzierung

Vorschlagsnummer: 
207
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Bauen
Themengebiet: 
Bildung
Themengebiet: 
Bürgerservice
Themengebiet: 
Finanzen
Themengebiet: 
Gebäude & Grundstücke
Themengebiet: 
Gesundheit
Themengebiet: 
Innere Verwaltung
Themengebiet: 
Kinder & Jugend
Themengebiet: 
Kultur
Themengebiet: 
Politik
Themengebiet: 
Sicherheit & Ordnung
Themengebiet: 
Soziales
Themengebiet: 
Sport
Themengebiet: 
Steuern & Gebühren
Themengebiet: 
Straßen
Themengebiet: 
Umwelt

Im Rahmen der Budgetgespräche mit den Fachbereichsleitungen wurden bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen folgende Reduzierungen vorgenommen:

- Sachkonto 527800 (Sonstige Fremdleistungen)

- Sachkonto 542400 (Gebühren/Lizenzen)

- Sachkonto 542700 (Prüfung, Beratung, Rechtsschutz).

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
2.925.000 Euro

Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer

Vorschlagsnummer: 
206
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Finanzen

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2010/2011 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr am 07. 10. 2010 die Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer um 10%-Punkte auf 480% ab dem Haushaltsjahr 2011 beschlossen.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Vorschlagsnummer: 
205
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Finanzen

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2010/2011 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr am 07. 10. 2010 eine Hebesatzerhöhung für die Grundsteuer B um 30%-Punkte auf 530 % ab dem Haushaltsjahr 2011 beschlossen.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Vermietung von Sitzungsräumen

Vorschlagsnummer: 
202
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Bauen
Themengebiet: 
Finanzen

Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten im Rathaus können Einnahmen durch Vermietung des Ratssaales sowie von weiteren Sitzungsräumen an Externe erfolgen. Eine konkrete Bezifferung der Einnahmen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
0 Euro

Weitere pauschale Personalaufwandsreduzierung

Vorschlagsnummer: 
201
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Bürgerservice
Themengebiet: 
Finanzen

In Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 22. 03. 2007 wird weiterhin in den Jahren 2015 und 2016 eine 1,5%-ige Personalaufwandsreduzierung unter der Bedingung vorgenommen, dass im entsprechenden Umfang Aufgaben abgebaut werden. Für die Jahre 2015 und 2016 ergibt sich eine Einsparung von rund 1,5 Mio. €. Die bisherigen Eigenbetriebe bzw.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
1.500.000 Euro

Ausschüttung SWB

Vorschlagsnummer: 
200
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Finanzen

Die SWB mbH ist als gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft nach dem 2. Weltkrieg gegründet worden. In den 1990er Jahren wurde die Gemeinnützigkeit der SWB aufgegeben. Allerdings wirken die Regelungen aus der Gemeinnützigkeit im steuerlichen Bereich noch weiterhin. Aus diesem Grund ist erstmals für das Geschäftsjahr 2019 im Kalenderjahr 2020 eine Ausschüttung möglich.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
500.000 Euro

Erlös- und Kostenoptimierung der städtischen Beteiligungsgesellschaften

Vorschlagsnummer: 
198
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung
Themengebiet: 
Finanzen

Die Beteiligungsholding Mülheim an der Ruhr GmbH (BHM) ist die Muttergesellschaft der wesentlichen Kapitalgesellschaften der Stadt Mülheim an der Ruhr. Finanziell und organisatorisch erfolgt auf Ebene der BHM die Vereinahmung der Gewinne (insbesondere aus dem Versorgungsbereich) sowie der Verlustausgleich (beipielsweise MVG, MST oder M&B) der Beteiligungen.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2015: 
1.000.000 Euro
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